Der Kommentar ist von Prof. Dr. Aldo Zaugg ? begründet und in zwei Auflagen (1987 und 1995) herausgegeben worden. Prof. Dr. Peter Ludwig, ehemals Präsident des bernischen Verwaltungsgerichts und langjähriger nebenamtlicher Bundesrichter, hat ihn für eine dritte Auflage (2007) und nun für eine vierte (2013) vollständig überarbeitet und nachgeführt.
Zum Baugesetz und seinen Nebenerlassen (Bauverordnung, Baubewilligungsdekret usw.) ist der Kommentar ein Standartwerk. Er ist seit je her sowohl bei Juristen als auch bei Laien sehr beliebt. Der Kommentar bezieht die übrigen für das Bau- und Planungsrecht wesentlichen Erlasse des Kantons (wie das Strassengesetz, Wasserbaugesetz, Waldgesetz, See- und Flussufergesetz) sowie des Bundes (Raumplanungsgesetz, Umweltschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Gewässerschutzgesetz usw.) mit ein und verarbeitet auch die diesbezügliche Rechtsprechung. Berücksichtigt sind selbstredend das Koordinationsgesetz und das Verwaltungsrechtspflegegesetz.
Der vorliegende Band umfasst das Baurecht (Art. 1-52). Das Planungsrecht (Art. 53-153) ist in Band II kommentiert, erschienen in dritter Auflage 2010. Eine vierte Auflage des zweiten Bandes ist für später geplant.