Der Kommentar ist von Prof. Dr. Aldo Zaugg ? begründet und in zwei Auflagen (1987 und 1995) herausgegeben worden.
Prof. Dr. Peter Ludwig, ehemals Präsident des bernischen Verwaltungsgerichts und langjähriger nebenamtlicher Bundesrichter, hat ihn für die dritte und vierte Auflage (2007 bzw. 2013) und nun für die fünfte Auflage (2020) vollständig überarbeitet und nachgeführt.
Der Kommentar ist ein Standardwerk zum Baugesetz und seinen Nebenerlassen (Bauverordnung, Baubewilligungsdekret usw.). Er ist seit je her sowohl bei Juristen als auch bei Laien sehr beliebt. Der Kommentar bezieht die übrigen für das Bau und Planungsrecht wesentlichen Erlasse mit ein, so insbesondere die Bundesgesetze über Raumplanung, Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Gewässerschutz sowie Zweitwohnungen, ferner die bernischen Gesetze über See- und Flussufer, Strassen, Wasserbau und Wald. Berücksichtigt sind selbstredend auch die Verfahrensgesetze (Koordinationsgesetz, Verwaltungsrechtspflegegesetz, Bundesgerichtsgesetz).
Der vorliegende Band umfasst das Baurecht (Art. 1-52). Das Planungsrecht (Art. 53-153) ist in Band II kommentiert, erschienen in vierter Auflage 2017. Eine fünfte Auflage des zweiten Bandes ist für später geplant.