Untersucht werden verjährungsrechtliche Probleme, die sich bei der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht gem. § 179 BGB, des Anfechtenden gem. § 122 BGB sowie aus c.i.c. gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB stellen können. Bei den genannten Ansprüchen handelt es sich um sog. quasivertragliche Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass ein vom Anspruchsinhaber ursprünglich begehrter Vertrag am Ende nicht oder jedenfalls inhaltlich nicht so wie gewünscht zustande kommt und sie somit als eine Art wirtschaftlicher Ersatzwert an die Stelle der gescheiterten vertraglichen Ansprüche treten. Die quasivertraglichen Schadensersatzansprüche weisen somit eine besonders enge Verbindung zu dem vertraglichen Anspruchs- und Haftungsregime auf.
Nach einem Überblick über das geltende Verjährungsrecht sowie über die behandelten Anspruchsgrundlagen werden die einzelnen verjährungsrechtlichen Problemstellungen herausgearbeitet und anhand von verschiedenen Fallbeispielen konkretisiert. Abschließend wird versucht, einen verallgemeinerungsfähigen Lösungsansatz für die verjährungsrechtliche Behandlung der quasivertraglichen Schadensersatzansprüche zu entwickeln.