Die Zu?rcher Volksschulverordnung von 1900 gestattete den Lehrpersonen bis Ende des Jahres 1985 in Ausnahmefällen die Anwendung «körperlicher Zu?chtigungen». Inwiefern die Lehrpersonen von ihrem grundsätzlichen Zu?chtigungsrecht Gebrauch machten, wurde von der historischen Forschung bisher kaum untersucht. Gleiches gilt fu?r die Frage, wie die Schulbehörden mit deswegen kritisierten Lehrpersonen umgegangen sind. Zu beiden Themenfeldern liefert die Publikation
neue Erkenntnisse.
Um das Strafverhalten damaliger Lehrpersonen beurteilen zu können, wurde eine schriftliche Befragung durchgefu?hrt, an welcher sich u?ber tausend Personen beteiligten. Dank der Befragung kann zum Beispiel erschlossen werden, welche Strafarten besonders oft eingesetzt wurden oder wie häufig es zu Überschreitungen des Zu?chtigungsrechts kam. Anhand von Archivquellen werden zudem die Ansichten der Schulbehörden zum Thema Körperstrafen dargelegt. So wird unter anderem ausgefu?hrt, welche Massnahmen der Erziehungsrat beziehungsweise die Erziehungsdirektion sowie die Bezirksschulpflegen
gegen Lehrpersonen ergriffen, welche wegen Körperstrafen aufgefallen waren. Vertieft analysiert wird die Stadt Zu?rich und einzelne Beschwerdefälle werden genauer betrachtet.
Die Zürcher Volksschulverordnung von 1900 gestattete den Lehrpersonen bis Ende des Jahres 1985 in Ausnahmefällen die Anwendung «körperlicher Züchtigungen». Inwiefern die Lehrpersonen von ihrem grundsätzlichen Züchtigungsrecht Gebrauch machten, wurde von der historischen Forschung bisher kaum untersucht. Gleiches gilt für die Frage, wie die Schulbehörden mit deswegen kritisierten Lehrpersonen umgegangen sind. Zu beiden Themenfeldern liefert die Publikation
neue Erkenntnisse.
Um das Strafverhalten damaliger Lehrpersonen beurteilen zu können, wurde eine schriftliche Befragung durchgeführt, an welcher sich über tausend Personen beteiligten. Dank der Befragung kann zum Beispiel erschlossen werden, welche Strafarten besonders oft eingesetzt wurden oder wie häufig es zu Überschreitungen des Züchtigungsrechts kam. Anhand von Archivquellen werden zudem die Ansichten der Schulbehörden zum Thema Körperstrafen dargelegt. So wird unter anderem ausgeführt, welche Massnahmen der Erziehungsrat beziehungsweise die Erziehungsdirektion sowie die Bezirksschulpflegen
gegen Lehrpersonen ergriffen, welche wegen Körperstrafen aufgefallen waren. Vertieft analysiert wird die Stadt Zürich und einzelne Beschwerdefälle werden genauer betrachtet.