Gibt es einen Kontakt mit Außerirdischen mit relevantem Informationsaustausch, hat dies erhebliche Auswirkungen auf all unsere irdischen Verhältnisse - ökonomisch, naturwissenschaftlich, medizinisch, kulturell, psychologisch und religiös. Die Menschheit sucht nach außerirdischem intelligenten Leben (SETI). Sie versucht die Unidentified Aerial Phenomena (UAPs) aufzuklären. Da sollte es auch für Juristen höchste Zeit sein, sich relevanten Fragen zu stellen. Welchem Völkerrechtssubjekt werden wir begegnen? Inwieweit kann unser internationales Recht normativ auch für Außerirdische gelten? Welche Rechtslage gilt bei kriegerischer oder friedlich-wohlwollender Intervention durch Außerirdische? Wie kann man die sogenannten Entführungsphänomene rechtlich einordnen? Ist die Erde ein Kondominium oder ein Protektorat? Sind wir die Entdeckten, wird die Beziehung ungleich verlaufen. Ein verbindlicher Rechtsrahmen schützt den Schwächeren. Höchste Zeit, nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Institutionen darauf vorzubereiten.
Rechtsanwalt Klaus Stähle, ist Jahrgang 1956. Er hat in Freiburg im Breisgau und in Berlin Rechtswissenschaften studiert. Seit 1993 ist Stähle als Rechtsanwalt tätig. Er betreibt in Berlin die Kanzlei Stähle (www.kanzlei-staehle.de), Fachanwälte für Arbeitsrecht. Stähle engagiert sich politisch für wirtschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeit und ist im Vorstand eines Wirtschaftsverbands. Zudem interessiert er sich seit seiner Kindheit für Science-Fiction, war von der Paläo-SETI-Hypothese als Jugendlicher fasziniert und hat sich neben dem Arbeitsrecht auch mit Rechtssoziologie und dem Völkerrecht befasst.