Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen werden in der gegenwärtig dominierenden Lesart mit individuellen Freiheiten gleichgesetzt. Leitbild ist die Autonomie des einzelnen Subjekts. Über die Individualdimension hinausweisende 'kollektive' oder 'institutionelle' Aspekte des Grundrechtsschutzes bilden in dieser Perspektive nur ein Sekundärphänomen, das sich von der primär einschlägigen Individualfreiheit ableitet. Die Beiträge des Bandes stellen diese geläufige Sichtweise auf die Probe. Sie gehen aus von der Frage, inwieweit die überkommene Grundrechtstheorie und -dogmatik den transsubjektiven gesellschaftlichen Gehalt, der sich in den Grundrechten ausspricht, systematisch unterschätzt.