Zum Werk
Gegenstand des Sozialgerichtsgesetztes sind die umfangreichen Vorschriften zur Gerichtsverfassung, zu den gemeinsamen Verfahrensvorschriften, zu den Rechtsmitteln, zum Themenkomplex der Wiederaufnahme des Verfahrens und der besonderen Verfahrensvorschriften sowie zu den Kosten und der Vollstreckung und zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
Dieser Online-Großkommentar zum Sozialgerichtsgesetz (BeckOGK SGG) wird nunmehr in der dritten Printausgabe ausgeliefert. Das Werk erläutert die unterschiedlichen Themenbereiche des Sozialgerichtsgesetzes sowohl rechtspraktisch als auch rechtswissenschaftlich fundiert und anspruchsvoll.
Dabei wird besonderer Wert auf die in der Praxis auftretenden Probleme gelegt, die unter umfassender Auswertung der weitreichenden Rechtsprechung erörtert werden. Die Kommentierungen weisen auch auf parallele Regelungen in anderen Verfahrensordnungen hin und berücksichtigen insbesondere jene Vorschriften der ZPO, die auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden.
Dieser Kommentar ist damit nicht nur für alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit und für Fachanwälte für Sozialrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, sondern gibt auch Vertretern von Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgern ein wertvolles Arbeitsmittel zur erfolgreichen Lösung aller prozessualen Fragestellungen im Sozialgerichtsverfahren an die Hand.
Vorteile auf einen Blickumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der Obergerichtefachlich besonders ausgewiesene Autorinnen und Autoren aus der PraxisVerweise auf parallele Verfahrensordnungen
Zur Neuauflage
Die dritte Auflage des Kommentars enthält insbesondere:die umfassende Neukommentierung des aktuellen E-Justice-Rechtsdie Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr, sowie aufgrund der zunehmenden Verbreitung elektronischer Behörden- und Gerichtsakten, die weiteren Folgen der COVID-19-Pandemie sowie die Nutzung von Videokonferenztechnik in der mündlichen Verhandlung.
Zielgruppe
Für Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwaltschaft, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgerschaft.