Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder:
- Besteuerung der 400 Euro Mini-Jobs
- Beschäftiung in Haushalten
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Besteuerung von Gleitzonen-Verhältnissen
- Beitragsrecht
- Arbeitsrecht
"Er [der Autor] überzeugt durch ein hohes Maß an Anschaulichkeit, durch eine saubere Gliederung, eine gelungene optische Aufmachung und vor allem durch zahlreich eingestreute Beispiele. Wer sich als Arbeitgeber, als Steuerberater, aber auch, wer sich im Finanzamt auf den Lohnsteuer-Arbeitsgeber-Stellen mit diesem Gebiet zu beschäftigen hat, wird in diesem Werk wertvolle Tipps und viele Antworten auf seine Fragen finden." Die Steuer-Warte, 05/2009
"Mit dem Werk [...] hat der Personalpraktiker [Foerster] die Materie rechtlich und steuerlich voll im Griff." GmbH-Steuerpraxis, 05/2009