Begriffe wie 'Lehenwesen' und 'Lehenrecht' werden vorwiegend mit dem Mittelalter assoziiert. Der Ausklang dieser Epoche bedeutet jedoch nicht gleichzeitig das Ende von Lehenwesen und Lehenrecht. In Deutschland wurde das Lehenwesen überwiegend erst im Laufe des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Dabei kreuzte sich die Entwicklung der Lehenrechtsgesetzgebung mit der unter anderem als 'Mobilisierung der Immobilien' beschriebenen Entstehung des modernen Immobiliarsachenrechts, weil der Lehennehmer nach althergebrachten Grundsätzen in seiner Verfügungsfreiheit über das Lehenobjekt beschränkt war. Den hierdurch hervorgerufenen Wechselwirkungen geht diese Untersuchung im Rahmen der Frage nach, in welchem Ausmaß und zu welchen Konditionen die Lehenrechtsgesetzgebung Bayerns, Badens, Württembergs und Hessen-Darmstadts den lehenrechtlich gebundenen Grundeigentümer von seinen Verfügungsbeschränkungen befreite.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; wissenschaftlicher Mitarbeiter ebenda; Promotionsstipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; seit 2013 Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main.
Begriffe wie 'Lehenwesen' und 'Lehenrecht' werden vorwiegend mit dem Mittelalter assoziiert. Der Ausklang dieser Epoche bedeutet jedoch nicht gleichzeitig das Ende von Lehenwesen und Lehenrecht. In Deutschland wurde das Lehenwesen überwiegend erst im Laufe des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Dabei kreuzte sich die Entwicklung der Lehenrechtsgesetzgebung mit der unter anderem als 'Mobilisierung der Immobilien' beschriebenen Entstehung des modernen Immobiliarsachenrechts, weil der Lehennehmer nach althergebrachten Grundsätzen in seiner Verfügungsfreiheit über das Lehenobjekt beschränkt war. Den hierdurch hervorgerufenen Wechselwirkungen geht diese Untersuchung im Rahmen der Frage nach, in welchem Ausmaß und zu welchen Konditionen die Lehenrechtsgesetzgebung Bayerns, Badens, Württembergs und Hessen-Darmstadts den lehenrechtlich gebundenen Grundeigentümer von seinen Verfügungsbeschränkungen befreite.