Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann.
Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen.
Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.