Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie und Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug), Veranstaltung: Seminar der juris. Fakultät: "Besonderheiten des Jugendstrafrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Prüfung der Schuldfähigkeit unterliegt einer Vorgehensweise, die sich das
Wissen und die Sachkenntnis der Bereiche der Juristerei und der Psychiatrie zu
Nutze machen muss. Diese Interdisziplinarität kann dann gewinnbringend sein,
wenn man z.B. einen Einblick in die Arbeitsweisen des jeweils anderen Gebietes hat,
wenn man sein Bewußtsein für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit schärft und
aus den Erfahrungen - positiv wie negativ - seinen Nutzen zieht.
Das Anliegen dieser Arbeit soll es sein, die Verfahrensweise eines Sachverständigen
im Rahmen der Begutachtung Jugendlicher unter dem besonderen Augenmerk der
Prüfung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit darzustellen, so z.B. die Aufgaben
der Gutachter und die Grenzen ihrer Tätigkeit. Verbunden damit sind Probleme, die
sich aus der bereits angesprochenen Interdisziplinarität ergeben. Auf dieses
Problemfeld soll hier u.a. näher eingegangen werden, um - wie zuvor erwähnt -, alle
Beteiligten an diesem Prozess der Prüfung der Schuldfähigkeit Jugendlicher zu
sensibilisieren. In diesen Kontext werden relevante Gesichtspunkte aus der
Reformdiskussion zur Novellierung des JGG aufgegriffen und eingearbeitet.
Im Hinblick auf die Bearbeitung des Themas werden jegliche andere Aspekte der
Sachverständigentätigkeit, z.B. Beauftragung zur Gutachtenerstellung durch
Privatpersonen, Prognosebegutachtung, Gutachten zur Beurteilung der
Glaubwürdigkeit von Zeugen etc., außer Acht gelassen.
Der geschichtlichen Einbettung der Forensischen Psychiatrie wird zu Beginn der
Ausarbeitung Platz eingeräumt, da man nie nur das Heute, sondern immer auch die
Ursprünge einer Wissenschaft betrachten sollte. Dadurch kann u.U. ein Verständnis
dafür entstehen, warum Dinge heute so sind wie sie sind bzw. die Einsicht der
Notwendigkeit erwachsen, Regeln, Vorschriften, Abläufe etc. den veränderten
Bedingungen anzupassen oder Neuerungen auf den Weg zu bringen.
Im Zuge der Literaturrecherche ergaben sich vielseitige Ansatzpunkte, die im
Zusammenhang mit diesem Thema hätten besprochen werden können. So nimmt
z.B. in der heutigen Zeit die Begutachtung Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft mit
eigenständigen Abläufen, Problemen und Fehlerquellen einen immer bedeutenderen
Anteil ein. Auf diesen, für sich schon umfangreichen Aspekt, soll in dieser
Ausarbeitung nicht näher eingegangen werden. [...]