Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das "Ob"), der Strafvollzug (das "Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B.: . die Erfassung der Daten in den Registern, . der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, . Reststrafenaussetzung, . die Erhebung personenbezogener Daten an. Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Die in gewohnter "Burhoff-" Qualität verfasste Neuerscheinung stellt dem "Schlusspunkt" zur bisher bestehenden Trilogie "Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar. Es ist der einzige Titel am Markt, welcher die strafrechtliche Nachsorge auf Stichwortbasis, in ABC-Struktur darstellt.